Zum Inhalt springen

Berechnungsarten

Diese Seite erklärt die Berechnungslogik hinter Sollzeiten, Ferienanspruch und Feiertagsreduktionen.

Die tägliche Sollzeit hängt vom Vertrag ab:

  • Vollzeit: Stunden/Woche ÷ Arbeitstage/Woche
  • Teilzeit: (Stunden/Woche × Pensum%) ÷ geplante Arbeitstage/Woche

Wichtig: Die Sollzeit ist nicht «Gesamtstunden ÷ 5 Tage», sondern wird auf Basis der tatsächlich geplanten Wochentage berechnet. Eine Person mit 80 % auf 4 Tage hat andere Tages-Sollzeiten als eine Person mit 80 % auf 5 Tage.

Tritt eine Person nicht per 1. Januar ein, wird der Ferienanspruch anteilig berechnet:

Formel: Ferientage/Jahr × (Arbeitstage ab Eintritt ÷ Arbeitstage im Jahr)

Beispiel: Eintritt am 17. September, 5-Tage-Woche, 25 Ferientage/Jahr:

  • Arbeitstage ab 17.9. bis 31.12. ≈ 75 Tage
  • Arbeitstage im Jahr ≈ 260 Tage
  • Ferienanspruch ≈ 7.5 Tage (≈ 63 Stunden bei 8.4 h/Tag)

Es gibt zwei Berechnungsmethoden, die unter Einstellungen → Feiertage festgelegt werden:

Die Sollzeit wird nur reduziert, wenn der Feiertag auf einen geplanten Arbeitstag der Person fällt.

  • Person arbeitet montags nicht → Montags-Feiertag hat keine Auswirkung
  • Person arbeitet freitags → Freitags-Feiertag reduziert die Sollzeit

Jede Person erhält für jeden Feiertag eine Sollzeitreduktion entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad, unabhängig vom Wochenplan.

Formel: Feiertagsstunden × Beschäftigungsgrad

Beispiel: Person mit 60 % Pensum, Feiertag mit 8 h:

  • Reduktion: 8 h × 0.6 = 4.8 h
EffektivPro-Rata
Berücksichtigt Wochenplan?
Gleich für alle Pensen?
Geeignet für…IndividualpläneEinheitliche Behandlung aller Pensen

Das Gleitzeitguthaben berechnet sich als:

Kumulierte Ist-Stunden − Kumulierte Soll-Stunden

Ein positiver Saldo bedeutet Überzeit, ein negativer Saldo bedeutet Minusstunden.