Grundkonzepte
Drei Konzepte ziehen sich durch die ganze Einrichtung und den Betrieb von Timesia. Es lohnt sich, sie vor den ersten Schritten zu kennen.
Jedes Jahr ist abgeschlossen
Abschnitt betitelt „Jedes Jahr ist abgeschlossen“In Timesia wird jedes Kalenderjahr für sich berechnet. Zu Beginn eines Jahres startet jede Person
- mit einem Gleitzeitsaldo von 0 und
- mit ihrem vertraglichen Ferienanspruch für dieses Jahr.
Es gibt kein fortlaufendes Überstunden- oder Ferienkonto über mehrere Jahre.
Was am Jahresende übrig bleibt, übernehmen Sie Anfang Januar mit dem Jahresübertrag ins neue Jahr. Die Seite zeigt pro Person die Überstunden und die verbleibenden Ferien. Sie können die Werte prüfen und anpassen, bevor Sie sie einzeln oder für alle auf einmal übertragen. Die übertragenen Überstunden und Ferien werden der Person per 1. Januar als eigene, nicht bearbeitbare Anpassung gutgeschrieben.
So bleibt jedes Jahr für sich nachvollziehbar, und was ins neue Jahr mitgenommen wird, ist immer eine bewusste Entscheidung.
Verträge bestimmen das Tagessoll
Abschnitt betitelt „Verträge bestimmen das Tagessoll“Jeder Vertrag hat zwei Angaben, die zusammen die tägliche Sollzeit ergeben:
- Das Pensum bestimmt die Wochensollzeit (z. B. 80 % von 42 h = 33 h 36 min).
- Der Wochenplan legt fest, an welchen Halbtagen (Vor- und Nachmittag je Wochentag) die Person arbeitet. Auf diese Halbtage wird die Wochensollzeit verteilt.
Die Wochensollzeit bleibt immer gleich, egal wie viele Halbtage angewählt sind. Es ändert sich nur, wie viel Sollzeit auf einen einzelnen Tag fällt.
Beispiel: 80 % Pensum mit 33 h 36 min pro Woche.
| Wochenplan | Sollzeit pro Arbeitstag |
|---|---|
| 10 Halbtage (Mo–Fr ganz) | 6 h 43 min |
| 8 Halbtage (Mo–Do ganz) | 8 h 24 min |
Verträge bestimmen den Ferienanspruch
Abschnitt betitelt „Verträge bestimmen den Ferienanspruch“Der Ferienanspruch einer Person wird aus ihren Verträgen abgeleitet. Grundlage sind die Ferientage im Vertragsprofil, das Pensum und die Laufzeit des Vertrags. Intern rechnet Timesia den Anspruch immer in Stunden und Minuten. Das hat zwei Folgen.
Änderungen während des Jahres werden automatisch berücksichtigt
Abschnitt betitelt „Änderungen während des Jahres werden automatisch berücksichtigt“Beginnt oder endet ein Vertrag während des Jahres, oder hat eine Person mehrere Verträge im selben Jahr, berechnet Timesia den Anspruch für jeden Vertrag anteilig für seine Laufzeit und zählt die Stunden zusammen. Sie müssen nichts von Hand umrechnen.
Beispiel: Vertragsprofil mit 42 h/Woche und 25 Ferientagen. Die Person arbeitet bis 30. Juni 100 % und ab 1. Juli 80 %.
| Vertrag | Ferienanspruch |
|---|---|
| 1. Januar – 30. Juni, 100 % | rund 104 h |
| 1. Juli – 31. Dezember, 80 % | rund 85 h |
| Total für das Jahr | rund 189 h |
Die Anzeige in Tagen hängt vom Wochenplan ab
Abschnitt betitelt „Die Anzeige in Tagen hängt vom Wochenplan ab“Damit der Anspruch greifbar ist, zeigt Timesia ihn zusätzlich in Tagen an. Ein Ferientag ist so viel wert wie die Sollzeit eines Arbeitstages. Diese ergibt sich aus dem Wochenplan, denn die Wochensollzeit wird auf die angewählten Arbeitstage verteilt. Die Stunden bleiben dabei gleich, nur die Anzahl Tage ändert sich.
Beispiel: Vertragsprofil mit 42 h/Woche und 25 Ferientagen, Vertrag mit 80 % Pensum (33 h 36 min/Woche), also rund 168 h Ferien.
| Wochenplan | Wert eines Ferientages | Ferienanspruch in Tagen | Ferienanspruch in Stunden |
|---|---|---|---|
| 10 Halbtage (Mo–Fr) | 6 h 43 min | 25 kürzere Tage | rund 168 h |
| 8 Halbtage (Mo–Do) | 8 h 24 min | 20 volle Tage | rund 168 h |
In beiden Fällen kann die Person gleich viele Wochen Ferien machen, denn eine Ferienwoche kostet sie jeweils ihre Wochensollzeit von 33 h 36 min.
Ausführlichere Beispiele finden Sie unter Verträge und Berechnungsarten.